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E-Rechnungspflicht 2025

E-Rechnung ist Pflicht. Sind Sie vorbereitet?

Seit Januar 2025 müssen Sie E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 wird auch der Versand Pflicht. Robaws macht E-Rechnung einfach – mit XRechnung, ZUGFeRD und als einzige Handwerkersoftware mit Peppol.

Das Problem

Kennen Sie das?

Die Frist ist schon da

Seit 01.01.2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 wird auch der Versand für viele Betriebe Pflicht.

PDF ist keine E-Rechnung

Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist keine E-Rechnung. Gefordert sind maschinenlesbare Formate wie XRechnung (UBL/CII) oder ZUGFeRD.

Öffentliche Auftraggeber verlangen Peppol

Wer für öffentliche Auftraggeber arbeitet, braucht Peppol. Robaws ist die einzige Handwerkersoftware mit zertifiziertem Peppol Access Point.

Manuelle Umstellung kostet Zeit und Geld

Separate E-Rechnungs-Tools bedeuten Medienbrüche. In Robaws erstellen Sie E-Rechnungen direkt aus dem Auftrag – ein Klick, fertig.

Die Lösung

E-Rechnung mit Robaws – einfach und komplett

Robaws unterstützt alle E-Rechnungsformate und ist sofort einsatzbereit für die neue Pflicht.

  • XRechnung (UBL & CII) vollständig unterstützt
  • ZUGFeRD-konforme Rechnungen erstellen und empfangen
  • Zertifizierter Peppol Access Point – einzigartig im Handwerk
  • Automatische Validierung vor dem Versand
  • Eingangsrechnungen automatisch erkennen und zuordnen
  • GoBD-konform und revisionssicher archiviert

E-Rechnung einrichten – wir helfen Ihnen

Wir zeigen Ihnen in 30 Minuten, wie E-Rechnung in Robaws funktioniert und was Sie für die Umstellung brauchen.